Ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung Ihrer Pflichten als Unternehmer ist das Führen einer unternehmensindividuellen und aktuellen Verfahrensdokumentation.
Anforderungen, warum eine Verfahrensdokumentation
Die IT-gestützte Buchführung und die Führung der Kasse muss von einem sachverständigen Dritten (Betriebsprüfer) hinsichtlich der formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein. Voraussetzung hierfür ist die Nachvollziehbarkeit einer Verfahrensbeschreibung (Soll) mit den tatsächlich vorgefundenen Vorgängen (IST) im Unternehmen.
Ein einseitiges Dokument ist genauso wenig ausreichend, wie die Kopie einer Standard-Verfahrensdokumentation aus dem Internet und kann schon alleine deshalb nicht die Anforderung an die individuelle und aktuelle Beschreibung der unternehmenstypischen Verfahren erfüllen. Mit dem Argument „Hauptsache irgendwas“ ein Dokument vorzulegen, das Sie als Verfahrensdokumentation bezeichnen, führt regelmäßig zur massiven Verärgerung der Finanzverwaltung.
Mindestanforderungen an eine Verfahrensdokumentation
Zudem erfüllt dies nicht die zwischenzeitlich etablierten Mindestanforderungen an den Inhalt einer Verfahrensdokumentation. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation ist ein formeller Mangel – wenn was die Regel ist, dass die geschäftlichen und steuerlichen Vorgänge nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden können. Sich hier auf Diskussionen einzulassen und sich aufs Glatteis zu begeben, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem finanziellen Desaster führen.
Die Summe der formellen Mängel lässt die Ordnungsmäßigkeit Ihre Buchführung kippen – mit der Folge, dass die Finanzverwaltung über Zuschätzungen die zu leistende Steuerlast ermitteln kann.
Positive Effekte der Verfahrensdokumentation
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hat die Verfahrensdokumentation für den Unternehmer auch positive Aspekte, die unbedingt erwähnt werden sollen.
- die Verfahrensdokumentation gehört in den Notfallkoffer für den Unternehmer / das Unternehmen. Den dort steht wie das Unternehmen funktioniert und wer welche Befugnisse hat, wie buchungsrelevante Prozesses bearbeitet werden.
- mit der Verfahrensdokumentation ist die Suche nach einem Unternehmer-Nachfolger
deutlich einfacher. Nicht nur die betriebswirtschaftlichen Zahlen zählen, sondern im besonderen wie schnell sich "der Neue" einarbeiten kann.
- Aufbauend auf der Verfahrensdokumentation ist das Interne Kontroll System (IKS) die Haftungsabsicherung für den Unternehmer / Geschäftsführer.
Wenn etwas passiert und Sie haben kein IKS erfüllt dies den Tatbestand des Vorsatzes, mindestens jedoch der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung schlägt dann bis ins Privatvermögen durch.
- das Vorhandensein einer unternehmensindividuellen und aktuellen Verfahrensdokumentation
erschwert es der Finanzverwaltung maßgeblich die Beweiskraft Ihrer Buchführung (158 AO)
auszuhebeln und den Weg frei für Zuschätzungen zu machen.
Unternehmerisches Risiko bei fehlender Verfahrensdokumentation
In Deutschland sind rund 2,4 % aller Betriebe jährlich von einer Betriebsprüfung betroffen. Tendenz: durch Einführung digitaler Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung steigend.
Eine Verfahrensdokumentation muss 10 Jahre aufbewahrt werden. In dieser Zeit kann Sie jederzeit eine Betriebsprüfung treffen. Das effektive Risiko
liegt also nicht bei 2,4 % sondern bei 24 %!
Jeder vierte Betrieb wird in diesem Zeitraum von einer Betriebsprüfung betroffen sein.
Die Betriebsprüfer sprechen von einer sogenannten "Null-Veranlagung" wenn bei Ihnen pro Prüfungsjahr, i.d.R. werden 3 Jahre geprüft, ein Betrag von weniger als 5.000 EUR pro Jahr steuerliches Mehrergebnis erreicht wird. Auch Betriebsprüfer haben Quoten zu erfüllen und sind nicht begeistert, wenn Häufungen von "Null-Veranlagungen" ihr persönliches berufliches Fortkommen behindert.
Unsere Leistungen:
Die ordnungsgemäße [digitale] Kassenführung und das Erstellen der unternehmensindividuellen Verfahrensdokumentation für den Handel, die Gastronomie / Hotellerie und für Apotheken ist die Expertise der Wirtschaftskanzlei Sparrings & Partner. Dort stehen Ihnen die Fach- und Branchenexperten und Ihrem Steuerberater der fachlich kompetente Kooperationspartner zur Seite.
Der Umfang unserer Dienstleistung umfaßt die Erstellung und Versionierung der Verfahrensdokumentation auf Ihr Unternehmen individuell ausgerichtet und aktuell auf Ihre Prozesse angepaßt. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine unternehmensindividuelle und aktuelle, an den tatsächlich gelebten Prozessen sich orientierende Verfahrensdokumentation.